Neues Modul UID-Überprüfung (autom. Routine/MIAS-System)

Unternehmen, die Lieferungen/Leistungen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes erbringen/erhalten, benötigen für die Abwicklung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nr.). Der Besitz einer gültigen UID ist eine der Voraussetzungen dafür, dass diese Lieferungen/Leistungen umsatzsteuerfrei erbracht/erhalten werden können, wenn auch das in dem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässige Unternehmen eine gültige UID besitzt

SPEDIFIX® informiert:  E-Rechnungen verpflichtend ab 01.01.2025

Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich ab 01.01.2025 verpflichtend. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz enthalten, dem der Bundesrat nach einem Vermittlungsverfahren am 22.03.2024 zugestimmt hat. Die Finanzverwaltung (BMF und oberste Finanzbehörden der Länder) wollen die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung weiter begleiten und Anwendungs- und Zweifelsfragen möglichst zeitnah klären…